Konsequent Energiebewusst

EEWärmeG: 

Durch das EEWärmeG wird der anteilige Einsatz erneuerbarer Energien beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden am Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Kühlung vorgeschrieben. Wird keine der im EEWärmeG vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt, kann ersatzweise auch der nach geltender ENEV zulässige Wärmebedarf und die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um 15% unterschritten werden.

EnEV 2016: 

Der höchstens zulässige Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust pro Jahr für ein neu zu errichtendes Gebäudes wird in der EnEV 2016 anhand des sogenannten Referenzhauses (siehe unten) festgelegt. Der Primärenergiebedarf berechnet sich: Höchstwert in Abhängigkeit vom A/V- Verhältnis aus dem Bedarf eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung, das bezüglich Anlagentechnik und baulichem Wärmeschutz den Vorgaben des nachstehenden Referenzgebäudes mindestens entspricht. Im Gegensatz zur EnEV 2014 darf der Primärenergiebedarf des vorhandenen Gebäudes bei der EnEV 2016 nur 75 % des Referenzhauses betragen.


Die Einstufung in die Energieeffizienzklasse ergibt sich nunmehr nicht mehr nach dem Primärenergiebedarf, sondern unmittelbar aus dem errechneten Endenergiebedarf. Hier ein Auszug der sich daraus ergebenden Einstufung: 
Energie-         Endenergie
Effizienzklasse  [kWh/(m² * a)]
A+               <30
A                <50
B                <75
C                <100
...               ...

Und so könnte dann ihr Energieausweis aussehen:

Fazit

Es gibt eine Vielzahl an Kombinationsmöglichkeiten aus thermischer Hülle und Technik. Wir schlagen Ihnen in dieser Baubeschreibung eine Möglichkeit zur Umsetzung vor (Voraussetzung: optimale Südausrichtung), empfehlen Ihnen hierzu jedoch das individuelle Beratungsgespräch um die Anforderungen der EnEV 2016 entsprechend Ihren persönlichen Präferenzen optimal zu gestalten.